AGB der AllgäuDSL für die Dienstleistung WDSL

1. Geltungsbereiche

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Internet-Anschlüssen durch die AllgäuDSL, Marktstrasse 13, 87497 Wertach (nachfolgend AllgäuDSL genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB´s des Kunden erkennt AllgäuDSL nicht an, es sei denn, AllgäuDSL hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn AllgäuDSL in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
  4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Kempten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. AllgäuDSL ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Vertragsgegenstand

  1. Die AllgäuDSL mit Sitz in Wertach stellt dem Kunden einen Internet-Zugang mittels WDSL, sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AllgäuDSL und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den Internet-Zugang (mit Produktnamen „WDSL“) zu nutzen.
  2. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. AllgäuDSL gewährleistet eine Verfügbarkeit seines Zugangssystems von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server oder andere technische Komponenten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AllgäuDSL liegen, (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. AllgäuDSL kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

3. Leistungspflichten der AllgäuDSL

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
  2. AllgäuDSL ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Um die Qualität des von AllgäuDSL bereitgestellten Internet-Zugangs aufrecht zu erhalten, kann eine Änderung von Zugangsdaten erforderlich sein. AllgäuDSL wird dem Kunden neue Zugangsdaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren -ggf. ausschließlicher Verwendung - auffordern.
  3. AllgäuDSL ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC- Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

4. Leistungsbeschreibung des WDSL-Internet-Zugangs:

  1. Überlassung des WDSL-Internet-Anschlusses. Die AllgäuDSL (nachfolgend AllgäuDSL genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den WDSL-Internetanschluss. Mit dem WDSL-Anschluss ermöglicht AllgäuDSL dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die benötigte Bandbreite mietet AllgäuDSL von einem oder mehreren Internet-Service-Providern an und speist diese zentral in das Funknetz ein. Die Bandbreite des Einzel-Anschlusses für die Kunden ist in Tarifen geregelt, für die vom Kunden ein Entgelt entsprechend der des vereinbarten Tarifes zu entrichten ist. AllgäuDSL bietet mehrere Grundtarife an, die sich in der maximal möglichen Übertragungsgeschwindigkeit unterscheiden. Dabei wird nochmals die Richtung der Datenübertragung unterschieden; dabei bedeutet Downstream der Datenfluss auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden und Upstream der Datenfluss auf der Anschlussleitung in Richtung Internet. Für Geschäftskunden werden zusätzliche Leistungsmerkmale realisiert; ein + hinter einem gewählten Tarif bedeutet eine dynamische Priorisierung des Datenverkehrs gegenüber Datenverkehr, der gleichzeitig fließt und keine Priorisierung hat. Diese Priorisierung ermöglicht einen ca. 20%-igen Geschwindigkeitsvorteil im Falle der Komplettauslastung der Haupt-Internetzugänge. Um auch bei Vollauslastung der Übertragungsbandbreite des Hauptzuganges eine gerechte Aufteilung der Bandbreite unter den Nutzern zu gewährleisten, wird der Datenverkehr von Kunden mit niedrigen Datenvolumina priorisiert zu Lasten des gleichzeitig fließenden Datenverkehrs von Kunden mit hohen Datenübertragungsvolumina.
  2. Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von der jeweiligen Auslastung des Funk-Netzwerkes und von der maximal verfügbaren Bandbreite am zentralen Einspeisungspunkt ab. AllgäuDSL strebt eine Verfügbarkeit der, je Tarif vereinbarten maximalen Übertragungsbandbreite von 80% im 5-Tagesmittel an. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet-Service-Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Die mittlere Verfügbarkeit dieser externen Providerdienste liegt bei 99,5 % im Jahresdurchschnitt.
  3. Die Schnittstelle, an der die Leistung bereitgestellt wird, ist ein speziell konfigurierter Wireless-Lan-Router mit 1 bis 4 Kupfer-Ethernet-Ports mit 10/100 Mbit Übertragungs- leistung (RJ45-Anschlusstechnik); die Schnittstelle ist eine Datenschnittstelle; das Protokoll ist PPPoE. Dieser Zugangsrouter wird ausschließlich durch AllgäuDSL bereit- gestellt und ist vom Kunden gemeinsam mit dem speziellen Hardwarepaket zu erwerben. Er geht in das Eigentum des Kunden über. Eine Veränderung der Software des Routers durch den Kunden kappt die Verbindung zum Funk-Netz. Dadurch wird eine kosten- pflichtige Neukonfiguration notwendig. Der Kunde kann an den verfügbaren Netz-werkschnittstellen des Zugangsrouters beliebige kompatible Netzwerkgeräte anschalten;
  4. Technik Zur Realisierung des AllgäuDSL WDSL-Anschlusses benutzt AllgäuDSL die PPPoE-Verbindung von der Anschalteeinrichtung (Router) beim Kunden bis zum Glasfasser-Einspeisungspunkt der LEW Telnet oder eines anderen Anbieters auf dem Grundeigentum eines Dritten, der mit AllgäuDSL einen entsprechenden Vertrag über diese Nutzung geschlossen hat. AllgäuDSL betreibt das Funk-Netzwerk zum Einrichtungszeitpunkt zum Kundenzugangsgerät hin nach dem Standard 802.11 a, wobei eine maximale Nettodatenübertragungsrate vom Kundenzugangsgerät zur Sendeverteilstation von bis zu 40.000 Kbit je Sekunde möglich ist. Der Funkbereich im sogenannten Backbone (zur Zentraleinspeisung) hat zum Einrichtungszeitpunkt eine Nettoübertragungskapazität von bis zu 100.000 Kbit je Sekunde.
  5. Um jeden Privatkunden ein schnelles und günstiges Interneterlebnis garantieren zu können hat AllgäuDSL eine Fair use Policy. Die Fair use Policy will verhindern das einzelne Benutzer die Leistung für alle anderen Kunden beeinträchtigt. Bei einer überdurchschnittlichen Benutzung des Internetzugangs wird die Leitungsgeschwindigkeit bis zum neuen Abrechnungszeitraum verringert. Vor einer Verringerung der Leitungsgeschwindigkeit wird der Kunde telefonisch oder per E-Mail informiert. Firmenkunden sind von der Fair use Policy ausgeschlossen.

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des WDSL-Internet-Zugangs erforderlichen technischen Einrichtungen (Zugangsgerät, Antenne, Kabel, usw.) einmalig auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, AllgäuDSL die Aufwendungen für eine, aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von AllgäuDSL vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde sichert zu, dass die AllgäuDSL von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, AllgäuDSL jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von AllgäuDSL binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.
  2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AllgäuDSL auf Dritte übertragen

6. Annahmefrist, Vertragsbeginn, Ende und Schadens

  1. AllgäuDSL ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung des WDSL-Internet-Zugangs innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
  2. Der Vertrag über die Bereitstellung des Internetanschlusses über WLAN wird erst nach erfolgreicher Installation beim Kunden wirksam. D.h., Zahlungen des Kunden für die Einrichtung und für die monatlichen Entgelte werden erst fällig, wenn die Anschlussgeräte betriebsbereit sind. Die Zahlung des bestellten Hardware-Paketes erfolgt per Bankeinzug innerhalb von 5 Tagen nach Zusendung
  3. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von AllgäuDSL mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
  4. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. AllgäuDSL ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
  5. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für AllgäuDSL insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern5 oder Ziffer10-12 geregelten Pflichten verstößt, oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Im Falle der von AllgäuDSL ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist AllgäuDSL berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen. Die Beweislast für den entstandenen Schaden liegt bei AllgäuDSL.
  7. Allgäu DSL räumt dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein, für den Fall, dass der Kunde in ein nicht von Allgäu DSL versorgtes Gebiet zieht und die Restlaufzeit des gekündigten Vertrags zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 12 Monte beträgt. Das Sonderkündigungsrecht wird durch Allgäu DSL nur eingeräumt, wenn der Kunde spätestens bis 28 Kalendertagen nach beantragtem Vertragsende eine amtliche Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts vorlegt. Die Kündigung hat schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen.

7. Änderungsbefugnis

  1. AllgäuDSL ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AllgäuDSL für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. AllgäuDSL verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

8. Wechsel des Vertragspartners

  1. AllgäuDSL kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu kündigen.

9. Installation des WDSL-Internet-Zugangs

  1. AllgäuDSL stellt zur Selbstmontage einen Zugangsrouter mit Antenne und Antennenkabel zur Verfügung. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Anbringung und Ausrichtung der Antenne (entsprechend der von AllgäuDSL mitgelieferten Vorgaben) verantwortlich. Er kann die Montage AllgäuDSL, einem von AllgäuDSL empfohlenen Unternehmen oder einem Dritten übertragen.

10. Nutzung

  1. Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des WDSL-Internet-Zugangs auf bis zu 1000 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt ohne die Zustimmung von AllgäuDSL, das Zugangsgerät an wechselnden Standorten einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur variablen räumlichen Nutzung ausgewiesenen Tarif nutzt und die Verbindung über ein von AllgäuDSL zugelassenes Zugangsgerät erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von AllgäuDSL bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den AllgäuDSL WDSL Internet-Zugang nutzt.
  2. Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt AllgäuDSL dem Kunden spezielle Software, Speicherplatz und Informationen auf einem von AllgäuDSL bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Daten zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt AllgäuDSL von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Sofern AllgäuDSL Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist AllgäuDSL berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.
  3. Der Kunde darf den AllgäuDSL Internet-Zugang nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von AllgäuDSL Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

11. Entgelte

  1. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat AllgäuDSL das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt     unabhängig vom gewählten Tarif am ersten Tag des darauf folgenden Monats. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
  2. Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per E-Mail dem Kunden zugesendet. Verlangt der  Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist AllgäuDSL berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von 1,-- Euro pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweilig gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist AllgäuDSL berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.
  3. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. AllgäuDSL wird die Rechnung dem Kunden     mindestens sechs Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail bekannt geben. Der Kunde ermächtigt AllgäuDSL, angefallene Entgelte     über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet AllgäuDSL EUR 9,60 pro     Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  4. Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er     für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das     Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Infobereich sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten     Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor     Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch     zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber AllgäuDSL für die     Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt AllgäuDSL von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden     Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
  5. Die Tarifpreise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den     Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt AllgäuDSL die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im     Verzugsfall ist AllgäuDSL berechtigt, den Internet-Zugang des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem     Fall der Mindestzins.
  6. AllgäuDSL ist nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit berechtigt, die Entgelte maximal im Rahmen des amtlichen Preissteigerungsindexes anzupassen.
  7. Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
  8. Gegen Forderungen von AllgäuDSL kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen     aufrechnen.
  9. Beabsichtigt AllgäuDSL Tarife aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zu ändern, wird AllgäuDSL dem Kunden ein     schriftliches Angebot auf Vertragsänderung machen. Sofern der Kunde diesem Angebot nicht form- und fristgemäß widerspricht, gilt     das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung einen (1) Monat nach Zugang des Angebots in Kraft.     Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so endet der Vertrag zum Ablauf des Monats, in dem die     Kündigung bei Allgäu DSL eingegangen ist. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch     schriftlich erfolgt und innerhalb eines (1) Monats nach Zugang des Angebots bei Allgäu DSL eingeht. Allgäu DSL wird auf die     Anforderungen an den Widerspruch und die genannten Rechtsfolgen ausdrücklich in dem Angebot hinweisen. Bei einer Änderung     des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist Allgäu DSL berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

12. Verzug

  1. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist AllgäuDSL berechtigt, den Internet-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.
  2. Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so ist AllgäuDSL berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt AllgäuDSL vorbehalten.
  3. Gerät AllgäuDSL mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, bietet AllgäuDSL dem Kunden einen angemessen Ausgleich an. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn AllgäuDSL eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

13. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüch

  1. Mängel und Störungen sind AllgäuDSL unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
  2. Für Personenschäden haftet AllgäuDSL unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet AllgäuDSL nur dann, wenn AllgäuDSL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von AllgäuDSL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von AllgäuDSL auf solche typischen Schäden begrenzt, die für AllgäuDSL zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  3. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

14. Datenschutz

  1. AllgäuDSL erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.