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Allgemeine Geschäftsbedingungen der amisol GmbH

allgäuDSL ist eine Marke der amisol GmbH. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der amisol GmbH abgeschlossen.

1. Geltungsbereich

1. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB ́s des Kunden erkennt amisol nicht an.
2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
3. Der Gerichtsstand ist Kempten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, für die Abbuchung der vereinbarten Entgelte, die Deckung seines Kontos zu gewährleisten.
2. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, amisol die Aufwendungen für eine, aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von amisol vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
4. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, amisol jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von amisol binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.

3. Nutzung

1. Der Kunde ist nicht berechtigt das Zugangsgerät an wechselnden Standorten einzusetzen.
2. Der Kunde darf den amisol -Zugang nicht Dritten, außerhalb des eigenen Haushalts oder Betriebes zum Gebrauch überlassenvoder weiter vermieten.

4. Entgelte

1. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs. amisol hat das Recht, die Gebühren im Voraus einzuziehen. Der Abrechnungsmonat beginnt unabhängig vom gewählten Tarif am ersten Tag des darauf folgenden Monats. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
2. Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist amisol berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten zu verlangen.
3. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch SEPA-Basislastschrift erfolgen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet amisol die von der Bank berechneten Gebühren.
4. Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten.
5. Beabsichtigt amisol Tarife aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zu ändern, wird amisol dem Kunden ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung machen. Sofern der Kunde diesem Angebot nicht form- und fristgemäß widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung einen Monat nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so endet der Vertrag zum Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei amisol eingegangen ist. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots bei amisol eingeht. amisol wird auf die Anforderungen an den Widerspruch und die genannten Rechtsfolgen ausdrücklich in dem Angebot hinweisen.
6. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist amisol berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Vertrag & Kündigung

1. Der Vertrag über die Bereitstellung des Anschlusses wird erst nach erfolgreicher Installation beim Kunden wirksam. D.h., Zahlungen des Kunden für die Einrichtung und für die Entgelte werden erst fällig, wenn die Anschlussgeräte betriebsbereit sind.
2. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist amisol berechtigt, den Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.
3. Trotz der Vertragslaufzeit bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für amisol insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. amisol steht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass amisol ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
6. amisol ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass amisol dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist amisol in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
7. amisol kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.

6. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

1. Mängel und Störungen sind amisol unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis mitzuteilen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Passwörter seiner Zugangskennung sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber amisol für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt amisol von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei.

7. Datenschutz

amisol erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

Ergänzungen zu den AGB's gilt die nachfolgende Leistungsbeschreibung für Telefon

I. Voraussetzung für die Nutzung
Um Telefon nutzen zu können ist ein geeigneter Breitband Internetanschluss notwendig, damit die erforderliche Bandbreite und die benötigte Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann, um die Telekommunikationsverbindung in faktischer Echtzeit zu übermitteln. Der Internetanschluss ist ausschließlich über amisol zu beziehen.

II. Allgemeine Leistungsmerkmale

1. Amisol stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Telefon - Anschluss zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per Sip in Anlehnung an RFC 3261 mit einem SIP Server zu verbinden.
2. SIP Server weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98 % auf . Der SIP Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetverbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflußbereich von Amisol liegen. Diese Einschränkungen hat Amisol nicht zu vertreten.
3. Amisol weist dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen so genannten Sip Account zu. Dieser enthält die Gesamtheit der für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und amisol relevanten Daten.

III. Rufnummern

1. Kunden mit Wohn - oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird auf Wunsch eine einzelne dem Wohn - oder Formensitz entsprechende geografische Rufnummer zugeteilt, soweit diese für amisol verfügbar ist. Diese Rufnummern sind aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar. Nach Beendigung seines Vertrages mit Amisol kann der Kunde gegen ein Entgelt von 25 € diese Rufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).
2. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland können Rufnummern von einem anderen Telekommunikationsanbieter innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs zu Amisol portieren. Nach Beendigung seines Vertrages mit Amisol kann der Kunde diese Rufnummer ebenfalls für ein Entgelt von 25 € zu einem anderen Diensteanbieter portieren lassen. (Rufnummernportierung).

IV. Verbindungsleistungen

1. An einem amisol Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97 % im Jahresmittel.
2. Die Verbindungen zu bestimmten Rufnummerngassen (z.B. Mehrwertdiensten) können im Rahmen der Internettelefonie nicht über das Netz von amisol geführt werden. Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste ist unter http://allgaeudsl.de/voip-login.html abrufbar.

V. Verbindungsentgelte

1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für unbefugte oder befugte Nutzungen durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, das Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzten das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
2. Zum Schutz der Kunden vor überhöhten Forderungen bei Missbruach wird bei der Neuanlage des Kundenanschlusses ein Kreditlimit von 20,-- € eingetragen. Dieses Limit kann auf Wunsch des Kunden angepasst werden. Dazu ist eine Mitteilung an AllgäuDSL ausreichend. Bei professionellen Telefonanschlüssen beträgt das Kreditlimit 200,-.

VI. Form der Rechnung

Auf den amisol Rechnungen sind die Verbindungsentgelte in einer Summe aufgeführt. Amisol versendet grundsätzlich keine Einzelverbindungsnachweise. Jeder Kunde kann mit den zugeteilten Zugangsdaten über die Website von AllgäuDSL die Einzelverbindungsnachweise abrufen.

VII. Basisdienste

Amisol bietet dem Kunden darüber hinaus verwandte Dienste an wie zum Beispiel Rufnummernünterdrückungen, Fax2Mail und Rufweiterleitung.

VIII. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde darf die Verbindungen zu amisol nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von amisol angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu mißbrauchen die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.